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Integrationsunternehmen,
-betriebe und -abteilungen sowie Integrationsfirmen (Soziale
Unternehmen) sind Klein- und Mittelbetriebe, die ueber ein
Vielfaches der gesetzlichen Pflichtquote hinaus
Arbeitsplaetze für Schwerbehinderte und darueberhinaus
auch Arbeitsplaetze fuer weitere Zielgruppen der
Arbeitsmarktpolitik sowie fuer Teilzeitbeschaeftigte
("Zuverdiener") zur Verfuegung stellen.
Integrationsprojekte sind seit Sommer 2001 im SGB IX
unter § 132ff definiert. Das Gesetz unterscheidet
rechtlich selbständige Integrationsunternehmen von
(nicht rechtlich selbständigen) Integrationsbetrieben
und -abteilungen, welche Teil eines größeren
Wirtschaftsunternehmens, einer größeren
Organisation oder auch einer öffentlichen Dienststelle
sein können.
Integrationsunternehmen und -firmen
sind Betriebe des allgemeinen
Arbeitsmarktes. Sie stellen marktfähige Produkte
und Dienstleistungen her. Sie werden nicht subventioniert,
sondern erhalten nach den Bestimmungen des SGB III und des
SGB IX ausschließlich einen Nachteilsausgleich, der
allen Arbeitgebern des ersten Arbeitsmarktes
offensteht.
Der Anteil an schwerbehinderten Menschen liegt je nach Art
des Betriebes und Branche in der Regel zwischen 25 und 70 %.
Integrationsunternehmen und -firmen arbeiten markt- und
qualitätsorientiert und bieten ihren Mitarbeitern
Arbeitsverhaeltnisse unter den ueblichen Bedingungen des
allgemeinen Arbeitsmarktes (tarifliche bzw. ortsuebliche
Entlohnung, Kuendigungsschutz...).
Langfristige Erfahrungen gibt es bereits seit über
15 Jahren: Wurden diese Betriebe seit Ende der siebziger
Jahre zunächst ausschliesslich fuer die Zielgruppe der
Menschen mit psychiatrischer Erfahrung geschaffen, so
entstehen während der juengsten Zeit auch Betriebe
für Menschen mit koerperlichen und geistigen sowie
Mehrfachbehinderungen.
In Deutschland gibt es ca. 10.000 Arbeitsplaetze in diesen
Betrieben, in Italien mehr als 35.000.
Charakteristisch
für die Integrationsunternehmen sind
- die
Zugehoerigkeit zum ersten und allgemeinen
Arbeitsmarkt
- Beschaeftigung
von behinderten und nichtbehinderten
Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen
- die
Markt- und Qualitaetsorientierung
- die
Schaffung von Dauerarbeitsplaetzen unter den ueblichen
Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes
- jeder
Beschäftigte hat einen regulaeren
Arbeitsvertrag
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