Was sind Integrationsunternehmen, -betriebe / abteilungen und -firmen ?
FAF gGmbH

  Integrationsunternehmen, -betriebe und -abteilungen sowie Integrationsfirmen (Soziale Unternehmen) sind Klein- und Mittelbetriebe, die ueber ein Vielfaches der gesetzlichen Pflichtquote hinaus Arbeitsplaetze für Schwerbehinderte und darueberhinaus auch Arbeitsplaetze fuer weitere Zielgruppen der Arbeitsmarktpolitik sowie fuer Teilzeitbeschaeftigte ("Zuverdiener") zur Verfuegung stellen.

  Integrationsprojekte sind seit Sommer 2001 im SGB IX unter § 132ff definiert. Das Gesetz unterscheidet rechtlich selbständige Integrationsunternehmen von (nicht rechtlich selbständigen) Integrationsbetrieben und -abteilungen, welche Teil eines größeren Wirtschaftsunternehmens, einer größeren Organisation oder auch einer öffentlichen Dienststelle sein können.

  Integrationsunternehmen und -firmen sind Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie stellen marktfähige Produkte und Dienstleistungen her. Sie werden nicht subventioniert, sondern erhalten nach den Bestimmungen des SGB III und des SGB IX ausschließlich einen Nachteilsausgleich, der allen Arbeitgebern des ersten Arbeitsmarktes offensteht.

  Der Anteil an schwerbehinderten Menschen liegt je nach Art des Betriebes und Branche in der Regel zwischen 25 und 70 %. Integrationsunternehmen und -firmen arbeiten markt- und qualitätsorientiert und bieten ihren Mitarbeitern Arbeitsverhaeltnisse unter den ueblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes (tarifliche bzw. ortsuebliche Entlohnung, Kuendigungsschutz...).

  Langfristige Erfahrungen gibt es bereits seit über 15 Jahren: Wurden diese Betriebe seit Ende der siebziger Jahre zunächst ausschliesslich fuer die Zielgruppe der Menschen mit psychiatrischer Erfahrung geschaffen, so entstehen während der juengsten Zeit auch Betriebe für Menschen mit koerperlichen und geistigen sowie Mehrfachbehinderungen.

  In Deutschland gibt es ca. 10.000 Arbeitsplaetze in diesen Betrieben, in Italien mehr als 35.000.

Charakteristisch für die Integrationsunternehmen sind

  • die Zugehoerigkeit zum ersten und allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Beschaeftigung von behinderten und nichtbehinderten Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen
  • die Markt- und Qualitaetsorientierung
  • die Schaffung von Dauerarbeitsplaetzen unter den ueblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes
  • jeder Beschäftigte hat einen regulaeren Arbeitsvertrag